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Gedanken zum Gesundheitssystem

Gesundheitssystem

Vorerst ein paar allgemeine Gedanken zum Gesundheitssystem.
Das dreigliedrige Gesundheitssystem bezieht alle möglichen Methoden der Behandlung bzw. Wiederherstellung von Gesundheit ein. Jede Behandlungsmethode hat ihren eigenen Zugang zum Problem.
Die Schulmedizin stützt sich auf ihre wissenschaftlich fundierten Fakten,
Akupunktur und andere alternative Heilmethoden gründen auf ihren Erfahrungswerten. Ebenso Energetische Heilmethoden wie Quantum-Touch.

Methoden

Beim Auftreten einer Krankheit wird in den meisten Fällen zu allererst der Arzt aufgesucht.

Die Möglichkeiten der Schulmedizin sind enorm und nehmen ständig zu.
Unumstritten sind die Behandlungserfolge die in Arztpraxen und Krankenhäusern erzielt werden.

Die Basis der Schulmedizin ist die wissenschaftliche Forschung, die ständig neue Ergebnisse liefert.
Ärzte sind verpflichtet, ihren Wissensstand auf dem Laufenden zu halten.

Quantum-Touch Forum

Quantum-Touch Forum

Hier habe ich eine Plattform für Fragen und Antworten in Bezug auf Quantum-Touch und andere Geistige Heilmethoden eingerichtet.
Ich freue mich auf eine rege Teilnahme. Rassistische und erotische Inhalte werden automatisch gelöscht.
Möge diese Plattform etwas mehr LICHT in die Cyberwelt bringen.

Fragen und Antworten

Klicken Sie hier, wenn Sie Antworten auf bisher gestellte Fragen erhalten wollen.
Möglicherweise ist die Antwort auf Ihre Frage bereits gelistet.

Gerne können Sie mir zusätzliche Fragen auch über das Kontaktformular oder telefonisch stellen.

Rechtlicher Hinweis

Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist es seit März 2004 in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, die Selbstheilungskräfte des Menschen durch Handauflegen zu aktivieren, ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein.
Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. war an diesem Beschluß maßgeblich beteiligt.

Jeder Patient kann frei wählen, wer ihn im Falle einer Krankheit behandeln soll und mit welchen Methoden er behandelt werden will.
Download: Urteil des Bundesverfassungsgerichts [57 KB]

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